Wir haben als Bauträger in der Vergangenheit in Berlin sehr erfolgreich Eigentumswohnungen errichtet. Diese Projekte wurden immer auf eigene Rechnung mit Hilfe einer
Immobilienbank finanziert. Beispiele in Berlin sind die Projekte
Züllichauer Straße 2 in Berlin-Kreuzberg (19 WE + 14 PKW-Stpl.) und
Alte Schönhauser Straße 2 in Berlin-Mitte (20 WE + 2Läden + 16 Stpl.)
Seit einigen Jahren sind solche Finanzierungen praktisch nur noch mit privaten Kapitalgebern finanzierbar, zumindest für kleinere Unternehmen wie wir. Daher realisieren wir solche Projekte
vorzugsweise arbeitsteilig mit Partnerunternehmen.
- Dabei gibt entweder ein Finanzpartner das Kapital gegen Verzinsung und Überschußanteil. Wir machen die Arbeit von Grundstücksbeschaffung über Planen und Bauen bis
zum Verkauf. Dabei wird gegenüber dem Finanzpartner die ganze Projektabwicklung offen dargelegt: Verträge, Projektstände und das Rechnungswesen.
- Oder der befreundete Leistungs- und Finanzpartner erbringt auch komplementär weitergehende Leistungen. Art und Umfang der Arbeitsteilung hängen vom jeweiligen Projekt
ab, z.B. beim Projekt Alte Schönhauser Straße 20 in Berlin-Mitte.
- Auch Investoren/Kapitalanlegern stehe ich zur Klärung der Zweckmäßigkeit einer Zusammenarbeit gerne zur Verfügung. Das gilt insbesondere für
Interessenten, die Immobilienprojekte für den eigenen Bestand realisieren möchten und dafür einen sachkundigen Partner suchen, z.B. "Family Offices".
- Diese Offerte gilt unter bestimmten Bedingungen auch für die Management-Betreuung von Baugemeinschaften. Das sind potentielle Bauherren, die in Gemeinschaft (unter
Zuhilfenahme angebotener Managementleistungen) auf eigene Rechnung Wohneigentum errichten wollen. Solche "Selbstbauprojekte" haben wir schon seit 1985 in Berlin betreut.
Das Managen solcher Projekte ist sehr anspruchsvoll. Hauptvoraussetzungen für denen Erfolg sind:- Unter den Beteiligten legitimierte, klare konsistente Projekt-Zielsetzung. Bei klarer Beschreibung der relevantn Gegebenheiten = Bedingungen der Projektverwirklichung.
- Die Beschlüsse der Baugemeinschaft sind ziel- und bedingungsgerecht, rechtzeitung und nachhaltig gültig zu fassen.
- Die Finanzierung ist ausreichend und rechtzitig sicherzustellen.
- Die Projektleitung der Baugemeinschaft und durch sie ist mittels eindeutig geregelter Kompetenzen/Zuständigkeiten konsequent zu realisieren.
- Individuelle Teilhabe an der und Selbstbestimmung in der Baugemeinschaft sind wichtig und realisierbar, wenn sie zielorientiert und konsensual praktiziert werden.
Mit anderen Worten: Die Mangementprobleme des Turmabaus zu Babel sind tunlichtst zu vermeiden!